Seit 01.01.2010 ist das neue Untersuchungshaftgesetz in Kraft. Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt dann (schon) sofort mit Beginn der Vollstreckung der Untersuchungshaft (und nicht erst nach drei Monaten U-Haft) vor. Die Strafverteidigervereinigungen Baden Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland Pfalz und Saarland, Sachsen/SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein und der Strafrechtsausschuss des Kölner Abwaltverein e.V. haben folgendes Richtlinienpapier zur Beiordnungspraxis erstellt.
Gemeinsame Empfehlungen zur Praxis der Beiordnung von notwendigen Verteidigern ab dem 1. Januar 2010
Auf einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am 09.12.2009 haben Verteidiger, Richter und Staatsanwälte auf Einladung der Rechtsanwaltskammer und der Strafverteidigervereinigung hierüber diskutiert ... mehr
Unterstützung zur Offenlegung der Beiordnungspraxis erhalten die Strafverteidigervereinigungen auch von der NRV (Neue Richtervereinigung), die ihrerseits anlässlich der Veranstaltung einen Bericht auf ihrer website www.nrv-sh.eu eingestellt hat.Die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung e.V ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich in besonderer Weise der Strafverteidigung verpflichtet fühlen.
Schutz und Durchsetzung von Beschuldigtenrechten ist unser oberstes Ziel.
Wir informieren auf diesen Seiten über unsere Aktivitäten, insbesondere über Treffen und Fortbildungsveranstaltungen. Das Angebot soll ständig erweitert werden.
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Der Mitgliederbereich ist für unsere Mitglieder vorbehalten.
Für unsere Mitglieder: Wir konnten die Firma LexisNexis Deutschland GmbH als Kooperationspartner gewinnen. In diesem Rahmen stehen den Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung e.V. einzelne Sonderkonditionen zur Verfügung.
Näheres können Sie dem beiliegenden Material entnehmen:
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